Anteil an den Post-Consumer-Abfällen in Deutschland

Quelle: Consultic Studie Produktion, Verarbeitung und Verwertung von Kunststoffen in Deutschland 2015; Autor: Dipl.-Wirt.-Ing. Christoph Lindner.
Angaben in Gew-%. Werte gerundet.

Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung – HBCD-haltige Polystyrol-Dämmstoffabfälle werden als nicht-gefährlicher Abfall entsorgt

Am 7. Juli 2017 hat der Bundesrat die „Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen und zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung“ beschlossen. Dämmstoffabfälle mit dem Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) werden nicht als gefährlicher Abfall eingestuft. Die Entsorgung HBCD-haltiger Dämmstoffabfälle unterliegt einer besonderen Überwachung und es gilt ein Getrenntsammlungsgebot und ein Vermischungsverbot mit anderem Bauschutt – die Umsetzung in der Praxis kann von den Bundesländern individuell geregelt werden.

Die Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistent organischen Schadstoffen und zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und gilt ab dem 01.08. 2017.

Bundesgesetzblatt
 PDF-Download

Die Aktionsgemeinschaft AG EHDA wird die Umsetzung in den Ländern weiter begleiten und unterstützen.

Übersicht Rechtsgrundlagen und Vollzugshilfen der Bundesländer zur Umsetzung der Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistent organischen Schadstoffen (POP-Abfall-ÜberwachungsV)

PDF-Download

Quelle: consultics-Studie 08/2014.

Hintergrund – Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung

Von Oktober bis Dezember 2016 wurden HBCD-haltige Dämmstoffabfälle zur besseren Nachverfolgung und sicheren Ausschleusung des Stoffs HBCD in Deutschland als gefährlicher Abfall klassifiziert. Die geänderte Einstufung von HBCD-haltigen Dämmstoff-Abfällen im Zusammenspiel mit der ohnehin hohen Auslastung von Müllverbrennungsanlagen führte in vielen Teilen Deutschlands zu einem Entsorgungsengpass für diese Abfälle. Um die Entsorgungssituation kurzfristig zu entschärfen, wurde mit einer Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung die Einstufung HBCD-haltiger Abfälle als gefährlicher Abfall befristet bis zum 31.12.17 ausgesetzt. Dieses Moratorium wird ab dem 1.8.2017 durch die neue Verordnung ersetzt: HBCD-Dämmstoffe können damit dauerhaft wieder als nicht-gefährlicher Abfall entsorgt werden.

Über die Aktionsgemeinschaft

Die Aktionsgemeinschaft für eine sichere und fachgerechte Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmstoff-Abfällen (AG EHDA) besteht aus 19 Unternehmen und Verbänden aus Handwerk, Fachhandel, Bau-, Dämmstoff-, Entsorgungs-, und Kunststoffbranche. Die Beteiligten treten für eine sichere, umweltverträgliche, dauerhafte, praxistaugliche und wirtschaftliche Lösung für die Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmstoffabfällen ein. Sie engagieren sich für einen fachlichen Austausch mit politischen Entscheidungsträgern und bieten für die künftige Umsetzung ihre Gesprächsbereitschaft und Unterstützung an. Das Positionspapier der Aktionsgemeinschaft und Informationen zu den Mitgliedern sowie weitere Studien und Materialien stehen unter www.Entsorgung-HBCD.de oder www.agehda.de zur Verfügung.